Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs) gelten für die Bereitstellung von digitalen Lerninhalten (nachfolgend Lerninhalten) mittels der Lernplattform kwiso (nachfolgend kwiso genannt).
Anbieter dieser Leistungen ist die kreiswert gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Belziger Straße 69-71, 10823 Berlin (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsabschluss
- Über kwiso erhält der Kunde Zugang zu verschiedenen Lerninhalten für die Sozialwirtschaft. Die Inhalte können durch die Annahme eines Angebots (nachfolgend Vertrag) erworben werden und begründen damit die Nutzung von kwiso.
- Vertragspartner können ausschließlich Unternehmen sein. Dies sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung.
§ 2 Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand ist die
- Bereitstellung von digitalen Bildungsinhalten zur zeitweisen entgeltlichen Nutzung online durch die Bereitstellung der Lernplattform kwiso als Software as a Service (SaaS) inklusive First-Level-Support.
- Der Kunde kann zudem eigene digitale Bildungsangebote innerhalb der Software nutzen. Diese kann er auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung durch den Anbieter auf kwiso hochladen lassen.
- Der Kunde hat des Weiteren die Möglichkeit, individuelle Weiterbildungsinhalte als digitale Lernangebote auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung durch die kreiswert gUG produzieren und auf kwiso hochladen zu lassen.
- Dem Kunden können schließlich digitale Bildungsangebote zu Implementierung auf einer bereits vorhandenen Lernplattform des Kunden als SCORM-/API-Dateien zur zeitweisen entgeltlichen Nutzung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung überlassen werden.
§ 3 Vergütung / Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung für die vom Anbieter bereitgestellten Leistungen bestimmt sich nach dem konkret geschlossenen Vertrag mit dem Kunden.
- Die Vergütung ist im Voraus geschuldet und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu kwiso zu den gebuchten Weiterbildungsinhalten so lange zu sperren, bis der Kunde sämtliche im Verzug befindlichen Rechnungsbeträge beglichen hat.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Ein Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Zugangs durch den Anbieter und hat je nach Angebot ggf. eine Mindestlaufzeit. Er läuft danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit, soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart.
- Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verstößt;
- eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
- eine der Parteien den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und der Weiterbetrieb nicht durch einen unmittelbaren Rechtsnachfolger gesichert ist.
3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
4. Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsbefugnisse des Kunden.
§ 5 Nutzungsrechte für überlassene Produkte
- Die durch Kreiswert zur Verfügung gestellten Produkte sind urheberrechtlich geschützt.
- Kreiswert räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, örtlich unbeschränktes und zeitlich auf den vereinbarten Nutzungszeitraum beschränktes Recht ein, die vom Nutzer bestellten und von Kreiswert zur Verfügung gestellten Produkte bestimmungsgemäß und nicht-kommerziell zu nutzen. In der Regel besteht die bestimmungsgemäße Nutzung im Abruf der Produkte per Streaming zu eigenen Weiterbildungszwecken.
- Sofern Kreiswert bei einzelnen Produkten dem Nutzer die Möglichkeit des Herunterladens (Download) gewährt, ist es dem Nutzer darüber hinaus auch gestattet, eine Kopie in elektronischer Form auf dem Endgerät des Nutzers ausschließlich zwecks bestimmungsgemäßer, nicht-kommerzieller Nutzung zu erstellen.
- Weitergehende Nutzungsrechte an den Produkten werden dem Nutzer nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Nutzer ohne ausdrückliche Zustimmung von Kreiswert nicht gestattet, die Produkte oder Teile davon (z.B. Präsentationen, Texte, Video- und Audioaufzeichnungen) für andere als den genannten Zweck des Abrufs zu Weiterbildungszwecken zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, öffentlich aufzuführen, zu bearbeiten, zu verändern oder an Dritte unterzulizenzieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungshandlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
- Die dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen automatisch, wenn dieser gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums oder nach Erlöschen der eingeräumten Nutzungsrechte aufgrund von Verstößen des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Nutzer verpflichtet, alle ggf. gemäß Ziffer 5.3 angefertigten Kopien der bereitgestellten Inhalte in elektronischer Form von seinen Endgeräten zu löschen.
§ 6 Bedingungen für Webinare
- Die Durchführung von Webinaren erfolgt in der Regel über eine Drittanbietersoftware. Die technischen Voraussetzungen einschließlich Software, die ggf. vom Nutzer installiert werden muss, wird vom Anbieter bekanntgegeben. Der Nutzer ist selbst verantwortlich, die technisch notwendigen Einrichtungen vorzuhalten, um an Webinaren teilzunehmen.
- Die Teilnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass das Webinar durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn das Webinar mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Zeitpunkt oder die technische Plattform der Seminare zu ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall besteht ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmer.
§ 7 Support
- Anfragen des Kunden zum Betrieb der Software nimmt der Anbieter werktags (Mo-Fr) zwischen 9 Uhr und 17 Uhr MEZ per E-Mail entgegen (soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart) und wird diese nach Möglichkeit zeitnah beantworten.
- Feiertage gelten nicht als Supportzeiten, ebenso wie die Zeit vom 23. Dezember bis 06. Januar.
§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98% im Jahresmittel. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.
§ 9 Höhere Gewalt
- Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
- Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Pandemien, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur, sowie Hackerangriffe, die auch mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen des Anbieters nicht verhindert werden können.
- Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter ist bemüht, die Plattform und deren Inhalte möglichst durchgängig zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Nichterreichbarkeit der Produkte oder der Plattform.
- Im Falle der vertraglichen Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gilt folgendes:
(a) Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Anbieter auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Sofern der Anbieter oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(c) Soweit unter § 10 Abs. 2 (a) nichts anderes bestimmt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. - Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter § 10 Abs. 2 gelten auch für sonstige Ansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter § 10 Abs. 2 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Nutzer hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er die technischen Voraussetzungen (insb. Hardware und Software) für die Nutzung der bereitgestellten Inhalte erfüllt.
- Die im Rahmen der Produkte bereitgestellten Inhalte werden vom Anbieter nach bestem Wissen und Kenntnisstand bereitgestellt. Eine Haftung für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte des Anbieters ist allerdings ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
- Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Die Parteien schließen soweit notwendig einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter marktübliche Sicherheitsvorkehrungen in angemessenem Umfang treffen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
§ 13 Sonstiges
- Der Vertrag regelt abschließend und ausschließlich das Verhältnis der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Ergänzende Dienstleistungen wie z.B. die Administration des LMS oder erweiterter Support werden jeweils auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.